Beihilfe & Kostenübernahme

Beihilfe und Kostenübernahme

Erstattung der Kosten durch die Krankenkassen und Beihilfestellen 

Unser Haus ist nach § 30/2a der GewO als behilfefähig und als Sanatorium für Naturheilverfahren anerkannt. Die Erstattung von Kosten erfolgt durch Krankenkassen und Beihilfestellen unterfolgenden Voraussetzungen:

§ a) beihilfefähige stationäre Rehabilitationskur*: Nach den Beihilferichtlinien werden Kosten durch die Beihilfestellen erstattet. Die Beantragung erfolgt durch den Hausarzt und wird bei der Beihilfestelle zur Bewilligung eingereicht. (Beihilfefähig nach § 6 Beihilfeordnung des öffentlichen Dienstes, staatlich anerkanntes Sanatorium nach § 7 Abs. 4 Beihilfevorschrift). Für die Kur kann keine unserer Pauschalen gebucht werden, da alle Anwendungen einzeln abgerechnet werden. Die Abrechnung erfolgt bei Abreise vor Ort. Sie erhalten separate Rechnungen für Ihren Aufenthalt, sowie für therapeutische Anwendungen und ärztliche Leistungen. Diese reichen Sie bei Ihrer Beihilfestelle und Krankenversicherung ein.

§ b) Private Krankenkassen*: Übernahme der Kosten je nach abgeschlossenem Tarif (als stationärer Aufenthalt oder Erstattung von Arzt und Therapie Kosten oder über Zusatztarif „Kurleistung“)

§ c) Ambulante Vorsorge- und Rehabilitationskur - Badekur: Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung ist eine ambulante Vorsorgeleistung (frühere offene Badekur) möglich. Ein Formular kann bei der Krankenkasse angefordert und vom Hausarzt, mit der Empfehlung für den Kurort Bad Sobernheim ausgefüllt, werden. Der Antrag muss bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden. Eine Rückmeldung erfolgt zumeist nach 2 - 4 Wochen.

Bei einer Bewilligung erfolgt zur Zeit eine Übernahme von 90 % der erstattungsfähigen und vom Badearzt verordneten Kuranwendungen ( Lehmbad &-packungen, Krankengymnastik, Lymphdrainage sowie klassische Massagen). Der von Ihnen zu tragende Eigenanteil wird vor Ort entrichtet und beträgt 10 % der Kurmittel zuzüglich 10 € Rezeptgebühr. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen erstatten einen Zuschuss zu Ihrer Übernachtung in Höhe von 8 - 12 € / Tag. Bitte bringen Sie aktuelle ärztliche Unterlagen mit.

Wellnessleistungen (z.B. ayurvedische Behandlungen, Entspannungsmassagen) und auch einige medizinsche Leistungen (z.B. Colon-Hydro-Therapie) werden von den Krankenkassen nicht erstattet. Bitte klären Sie die Entscheidung zu der Erstattung Ihrer Kosten vor Anreise mit der für Sie verantwortlichen Stelle. Bitte beachten Sie, dass Pauschalabrechnungen bei einer Kostenerstattung nicht möglich ist, da Sie eine detaillierte Einzelabrechnung benötigen.

§ d) Verordnung von Kuranwendungen Es ist möglich, dass Sie ein Verordnung für Kuranwendungen von Ihrem Hausarzt oder behandelnden Arzt mitbringen. (Alternativ kann eine Verordnung durch unsere Praxis erdolgen) Sie erhalten bei Abreise separate Anwendungs- und Arztrechnungen. Verordnungsfähige Anwendungen werden nach unseren privaten Sätzen abgerechnet.

Steuerliche Anerkennung

1. für Arbeitnehmer:
Die Kosten einer ambulanten bzw. stationären Behandlung werden als außergewöhnliche Belastung Ihrer Lohn- und Einkommensteuer unter folgenden Voraussetzungen anerkannt:

§ Die Kosten werden von keiner Versicherung übernommen
§ Vorlage einer amtsärztlichen Bescheinigung über die Notwendigkeit einer Maßnahme
§ Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung unter ärztlicher Kontrolle

2. für Arbeitgeber:
Nach § 3 Nr. 34 EStG bietet der Freibetrag für Arbeitgeber die Möglichkeit seinen Arbeitnehmern bis zu 500 € pro Jahr für Leistungen zur Gesundheitsförderung zuzuwenden (siehe Seite 39 Stressmanagement-Pakete).

Für alle Gäste, die unser hochwertiges Therapieangebot privater Gesundheitsvorsorge bzw. Kurmittel in Anspruch nehmen, ist die Einführungsberatung und -untersuchung mit Aufstellung des Therapieplans obligatorisch.

Unser Tipp: Das individuelle Beratungsgespräch mit unserer SPA Leiterin: Ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind – in vielen Fällen beteiligt sich Ihre Krankenkasse an Ihren Anwendungen – auch wenn Ihnen oder Ihrer Krankenkasse dies nicht bekannt ist! Allein schon deshalb lohnt sich dieser Termin!